Informationspflicht nach § 26 EWPBG

Gerne möchten wir Sie über die Einführung der Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom informieren.

Entlastungen werden ab dem 01.03.2023 rückwirkend für den Zeitraum ab dem 01.01.2023 gewährt. Entlastungen, die wir als Ihre Vermieterin erhalten, werden in Ihrer jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung berücksichtigt und ausgewiesen.

Sie brauchen aktuell nichts zu veranlassen. Die Versorger*innen arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung dieser Entlastungsmaßnahmen. Leider wird die technische Umsetzung aufgrund der Komplexität noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Aus diesem Grund ist es uns aktuell leider noch nicht möglich, sämtliche notwendige Informationen vollständig zu liefern. Dies werden wir schnellstmöglich nach Erhalt der Informationen der Versorger*innen über Höhe und Laufzeit der Entlastung auf unserer Homepage bekanntgeben.

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