Regelungen zum Balkonkraftwerk

Der Einsatz regenerativer Energien zur Energieversorgung gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber den mieterseitigen Anspruch zur Installation von Balkonkraftwerken gestärkt. Gleichwohl dürfen Balkonkraftwerke nicht eigenmächtig durch den Mieter installiert werden. Diese Maßnahme bedarf als bauliche Veränderung der Mietsache auch weiterhin einer vorherigen Zustimmung durch den Vermieter. Aus diesem Grund müssen sich interessierte Mitglieder im Vorweg mit der WOGE in Verbindung setzen, da der Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung mit unserer Genossenschaft Voraussetzung für eine entsprechende Installation ist.

Sie haben Interesse an der Installation eines Balkonkraftwerkes?
Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir die notwendigen Abstimmungen vornehmen können.

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