News / Aktuelles

Archiv

November 2021

ACHTUNG!

Unsere Maßnahmen dienen zur Minimierung des Infektionsrisikos für Sie und unsere Mitarbeiter*innen.

Daraus folgt:

Einlass ab sofort nur auf Basis der 2G-Regel!

 

GEIMPFT oder GENESEN

 

Bitte legen Sie einen:

  1. Vollständigen Impfnachweis oder
  2. „Genesen-Status“ durch ein positives PCR-Testergebnis, welches mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als sechs Monate ist,

vor.

Das Betreten der Geschäftsstelle erfolgt auf eigene Verantwortung / eigenes Risiko!

  1. Wir empfehlen, einen Nasen-Mund-Schutz zu tragen, in Situationen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  2. Bitte schütteln Sie niemandem die Hände und nehmen Sie anderen gegenüber Rücksicht.
  3. Bitte treten Sie einzeln ein.

Danke für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Umsetzung aller Vorgaben zur Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen.

Hinweise zur Bekämpfung von Ratten

In jeder Stadt siedeln sich frei lebende Tiere an: Tauben, Möwen, Eichhörnchen, aber auch Ratten. Die Nager sind für Menschen in der Regel nicht gefährlich. Sie können jedoch wirtschaftliche Schäden verursachen, zum Beispiel durch die Beschädigung von Kabelkanälen oder bei der Nahrungsmittelproduktion.

Wir Menschen haben – bewusst oder unbewusst – Anteil an der Gestaltung unserer Umgebung. So bestimmen wir durch Scha  ung guter oder schlechter Lebensbedingungen die Zahl der uns umgebenden Wildtiere, auch der Ratten. Essensoder Tierfutterreste sind für die allesfressenden Nagetiere ein Festmahl. Sie werden immer an Orte zurückkehren, an denen sie Futter gefunden haben, und ihre Anzahl wird in diesem Umfeld zunehmen. Die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger zur Vorbeugung oder Verhinderung einer solchen Entwicklung ist daher wünschenswert und unerlässlich.

> Infoflyer (PDF)