Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG), das die in den Medien thematisierte Dezember-Soforthilfe enthält, ist am 19. November 2022 in Kraft getreten.
Dort ist geregelt, dass Erdgas- und Wärmelieferanten für jede Entnahmestelle einen einmaligen Entlastungsbetrag gutschreiben, der aus Finanzmitteln des Bundes finanziert wird. Wir als Vermieter sind verpflichtet, die Entlastung mit der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 an unsere Mieter/Mitglieder weiterzugeben. Dazu verweisen wir auch auf ein Informationsschreiben der Bundesregierung, das voraussichtlich im Dezember auf der Internetseite der Bundesregierung abrufbar sein wird.
Das EWSG befreit Mieter/Mitglieder einmalig von der Verpflichtung zur Vorauszahlung eines Teilbetrages der Betriebskosten für den Monat Dezember 2022.
Dies gilt unter folgenden Voraussetzungen:
ACHTUNG:
Es müssen trotzdem die tatsächlich anfallenden Kosten letztlich bezahlt werden – und zwar schon kurze Zeit später mit der nächsten Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Die Summe der zu erwartenden Nachzahlungen würde sich folglich erhöhen. Sollten Mieter/Mitglieder dennoch Ihren gesetzlichen Anspruch nach § 5 Abs. 4 ESWG wahrnehmen wollen, bitten wir um entsprechende Kontaktaufnahme.
Es ist ihnen ein Anliegen, sowohl lokale Initiativen zu fördern, als auch über den Tellerrand hinaus zu schauen und die Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen.
In diesem Jahr fand die 13. Spendenübergabe in Höhe von 18.000 Euro statt. Davon gingen 9.000 Euro erneut an die DESWOS.
Seit dem Start der Aktion sind insgesamt 188.400 Euro an Spendengeldern zusammengekommen, die überwiegend aus der Sammlung aus den Textilcontainern stammen, aber auch immer wieder von den Genossenschaften aufgestockt wurden.
Die DESWOS allein hat eine beachtliche Gesamtspendensumme in Höhe von über 60.000 Euro erhalten!
Dies ist nur die „Dunkelziffer“. Denn die einzelnen Wohnungsgenossenschaften in Kiel haben über die Gemeinschaftsaktion hinaus bei zahlreichen Aktionen und Spendenaufrufen weitere Spenden an die DESWOS geleistet.
Dieses Engagement ist außergewöhnlich. Der Vorstand der DESWOS möchte es anerkennend und als vorbildlich herausstellen!
Der Vorstand der DESWOS hat beschlossen, den fünf Kieler Wohnungsgenossenschaften
in Anerkennung und Würdigung ihrer Verdienste in diesem Jahr mit der DESWOS-Ehrentafel auszuzeichnen.
Berlin, den 15. November 2022
Der Vorstand
(aus der Laudatio zur Verleihung der Ehrentafel an Kieler Wohnungsgenossenschaften, gehalten von DESWOS-Vorstand Dr. Christian Lieberknecht (GdW Geschäftsführer)
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Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wer einmal in die WOGE eingetreten ist, bleibt dieser Gemeinschaft in aller Regel auch treu – immerhin sind die Vorteile in jeder Beziehung überzeugend. Dennoch ist es ein besonderes Ereignis, wenn sich die Mitgliedschaft zum 50. oder gar 60. Mal jährt. Darum ließ es sich die WOGE nicht nehmen, diese Jubilare am 27.10.2022 zu einem gemeinsamen Frühstück in das Hotel Kieler Yachtclub einzuladen.
Mit einer stimmungsvollen Rede versetzte der Vorstandsvorsitzende Sven Auen die Anwesenden in die Jahre 1970 und 1971 zurück. Gemeinsam mit den erschienenen Gästen erinnerte er an den ausgeprägten Gemeinschaftssinn jener Zeit und an die Sehnsucht nach einem sicheren und bezahlbaren Zuhause. Was gerade in der aktuellen Zeit sehr wichtig erscheint. Die WOGE dankte ihren langjährigen Mitgliedern für ihre Treue und erhob das Glas auf sie. Jeder Jubilar erhielt eine Urkunde sowie den WOGE-Award.
Für die musikalische Untermalung sorgte die Sängerin Lene Krämer mit ihrem Pianisten Axel Riemann.
Mit der bis zum 28.02.2023 befristeten Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen, (kurz: EnSikuMaV) wurden uns als Eigentümerin von Wohngebäuden weitere Informationspflichten zur Energieeinsparung auferlegt.
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